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DREAMTEAM: MINI UND DIE MINI APP*.

EINFACH AUS DER FERNE TÜREN VERRIEGELN MIT DER MINI APP*.

* Die MINI App ist mit allen MINI Fahrzeugen ab Produktion März 2018 kompatibel. Voraussetzungen sind ein MINI Connected Ausstattungspaket und ein passendes Smartphone. Die Funktionen der MINI App sind modellabhängig.

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Herzlich Willkommen auf der Seite der Emil Frey Vogel Automobile - Persönlichkeit verbindet

Wir freuen uns sehr, Sie auf der Webseite der Emil Frey Vogel Automobile.
Besuchen Sie uns in unseren Autohäusern in Germersheim, Landau (Pfalz) und Zwingenberg (Hessen). Mit einer Auswahl von über 500 BMW Gebrauchtwagen und BMW Jahreswagen sowie MINI bieten wir Ihnen ein reichhaltiges Angebot aller Modellreihen an.

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1 Mindestens 20 % Rabatt bei ausgewählten Services auf die unverbindliche Preisempfehlung bei MINI Original Teilen und Bremsflüssigkeit sowie auf den jeweiligen Arbeitswert. Gilt für ausgewählte MINI Modelle und nur bei teilnehmenden Händlern.

2 Gemessen ab Erstzulassung und Datum des Servicetermins.


MINI SERVICE INCLUSIVE.

Finanzierungsangebot

Sie möchten sich um anfallende Wartungsarbeiten keine Gedanken mehr machen? Dann sind unsere MINI Service Inclusive Pakete genau das richtige für Sie. Sie zahlen einmalig einen Festpreis und alle Wartungsarbeiten, die im Vertragszeitraum anfallen, sind bereits abgedeckt. Sie bestimmen, wie lange Ihr Vertrag läuft bzw. wie viele Kilometer Sie fahren. Und das Gute: egal, ob Sie einen neuen oder einen gebrauchten MINI fahren – MINI Service Inclusive gibt es für alle MINI. Sichern Sie sich jetzt unser Einstiegspaket für Gebrauchte MINI und sparen Sie langfristig bis zu 30%3.


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3 Preisersparnis bei Erwerb des Service Inclusive Pakets für Gebrauchte Automobile 3 Jahre/40.000 km im Vergleich mit den regulären Einzelpreisen der im Paket enthaltenen Einzelleistungen auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung für Original-Ersatzteile sowie der durchschnittlichen Servicekosten (Kosten und Dauer der Arbeitsleistung, Kosten der Öle, etc.) der MINI Service Partner in der Bundesrepublik Deutschland (Stand Juni 2020). Die tatsächliche Ersparnis variiert je nach Fahrzeugmodell.


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Wir werden Ihre Daten sorgfältig und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Abwicklung Ihrer Kontaktanfrage und zur zweckbezogenen Betreuung verarbeitet.

Weitere Details zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Emil Frey Vogel Automobile GmbH ebenso wie detaillierte Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie online unter dem Datenschutz der Emil Frey Vogel Automobile GmbH.
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** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Bundesregierung hat eine Änderung der Förderbedingungen zum 01.01.2023 angekündigt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

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